10. Juni 2007

Zettels Meckerecke: Droht einer Lehrerin Berufsverbot?

In "Spiegel-Online" wird vom Fall einer Hamburger Lehrerin berichtet, die NPD-Mitglied sei und der unter anderem angelastet werde, die Neuen Länder als "Mitteldeutschland" bezeichnet zu haben.

Nun geht es offenbar darum, ob sie im Schuldienst verbleiben kann.

Bei mir weckt das Erinnerungen an die siebziger und achtziger Jahre. Damals gab es eine massive Bewegung dagegen, Lehrer wegen ihrer politischen Gesinnung, auch wenn sie extremistisch war, aus dem Schuldienst zu entfernen. "Berufsverbote" nannte man das.

Die Rechtsprechung legte dann fest, daß es eine "Einzelfallprüfung" geben müsse, daß also in jedem Fall dem Betreffenden nachgewiesen werden müsse, daß er persönlich nicht auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung steht. Die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation reiche für sich nicht aus.



Ich bin nun gespannt, ob diejenigen, die damals gegen diese "Berufsverbote" eintraten - allen vorweg die Kommunisten, aber auch viele Sozialdemokraten, viele Liberale - , sich jetzt auf die Seite der von einem "Berufsverbot" bedrohten Lehrerin stellen werden.

Naja, das war jetzt rhetorisch. Natürlich bin ich nicht gespannt, sondern ich kann mir denken, daß just diejenigen, die gegen "Berufsverbot" sind, wenn es linke Feinde der Demokratie betrifft, sehr dafür sind, wenn es rechte trifft.

Übrigens wäre es interessant, anläßlich dieses Falls zu erfahren, wieviele Mitglieder der PDS im Staatsdienst sind.



Um nicht mißverstanden werden:

Ich habe für Rechtsextreme exakt so wenig Sympathie wie für Linksextreme und für Islamisten. Das sind Spielarten des Totalitarismus.

Ich bin zweitens der Auffassung, daß jeder seine Meinung frei äußern darf, daß aber der Staat als Arbeitgeber auch frei darin ist, zu entscheiden, wen er einstellt.

Er ist nicht verpflichtet, Menschen zu beschäftigen, die gegen diesen freiheitlichen Rechtsstaat arbeiten oder die das aufgrund ihrer Äußerungen befürchten lassen. So wenig, wie ein Unternehmen verpflichtet ist, Mitarbeiter einzustellen oder zu halten, die gegen die Interessen des Unternehmes arbeiten, oder die das befürchten lassen.

Ob der Extremismus sich nun aber islamistisch oder als links oder als rechts darstellt (oft genug macht das ja auch inhaltlich keinen Unterschied) - das muß bei dieser Entscheidung außer Betracht bleiben.