13. August 2007

Zettels Meckerecke: Wer darf eigentlich bei Artikeln den Vorspann schreiben?

Bei "Spiegel"-Online ist es notorisch: Im Vorspann, im "Aufmacher" zu einem Artikel steht oft etwas erheblich Anderes als im Artikel selbst. Reißerisches, Übertriebenes, oft regelrecht Falsches, das durch den Text der Meldung oder des Beitrags überhaupt nicht gestützt wird.

Eben habe ich ein besonders drolliges Beispiel gefunden; allerdings bei "Welt Online". Im Vorspann zu einem Artikel über einen Mord nach dem Kirchgang steht:
Im US-Staat Missouri hat eine schreckliche Bluttat nach einem Gottesdienst drei Menschen das Leben gekostet. Der Gouverneur des Ortes sprach von einer „schreckliche Tragödie an einem friedlichen Ort des Glaubens".
Wie stellt sich der- oder diejenige, der/die das geschrieben hat, die politischen Verhältnisse in den USA vor? Jeder Ort hat einen "Gouverneur"? So, wie Robinson Crusoe sich zum Gouverneur seiner Insel ernannt hatte?

Eine Kleinigkeit, gewiß. Nur - sowas kann doch nur jemand schreiben, dessen politische Kenntnisse nicht über die eines Obertertianers hinausreichen.

Wer also schreibt eigentlich so einen Aufmacher, so einen Vorspann? Ob das vielleicht das erste ist, was ein Praktikant, ein Volontär tun darf?

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