7. Februar 2011

Deutschland im Öko-Würgegriff (25): Biosprit E10 - schlechter, teurer, mit fragwürdigen Folgen für die Umwelt. Ein Beispiel für die Arroganz der EU

Biosprit - eine tolle Sache, nicht wahr? Statt Benzin für teures Geld bei den Ölscheichs einzukaufen, machen wir es einfach selber. Aus "nachwachsenden" Rohstoffen, die uns der liebe Gott Jahr für Jahr wieder beschert, während die fossilen Energien zu Ende gehen. Und sauber ist es auch noch, das Ethanol. Ohne alle die Schadstoffe im Erdöl, die unsere Umwelt belasten.

So ungefähr dürften es sich viele vorstellen. So mögen es sich die EU-Politiker und EU-Bürokraten gedacht haben, die uns das Benzin E10 beschert haben. Was es damit auf sich hat, kann man in der Wikipedia lesen:
Die Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments zwingt alle Mitgliedstaaten, Ottokraftstoff mit bis zu zehn Volumenprozent Kraftstoffethanol (Euphemismus Bioethanol) unter dem Branchenkürzel E10 (von Ethanol 10 %) auf den Markt zu bringen. Hierdurch soll die Abhängigkeit von den Ölförderstaaten verringert werden.

Für Fahrzeuge, die diese Sorte E10 nicht vertragen, muss laut EU-Richtlinie mindestens bis 2013 das bisherige Benzin als sogenannte Bestandsschutzsorte weiterhin angeboten werden. Danach wird ggf. nur noch die Benzinsorte Super Plus für die Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die den Kraftstoff mit 10 % Ethanol nicht vertragen. Dieselfahrzeuge sind von der Änderung nicht betroffen.

Etwa 90 % aller benzinbetriebenen PKW in Deutschland vertragen E10. Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Die Verträglichkeit eines Fahrzeuges zu E10 kann beim jeweiligen Fahrzeughersteller erfragt werden.
E10, das ist also Benzin mit einem Anteil von 10 Prozent Alkohol. Ethanol nämlich ist nichts anderes als der wissenschaftliche Name für Alkohol. Allerdings wird der Industrie-Alkohol vergällt, so daß er nicht trinkbar ist; er unterliegt dadurch nicht der Branntweinsteuer.

Seit dem 1. Februar gibt es, von der EU in ihrer Arroganz "erzwungen", E10 an den deutschen Tankstellen. Wenn Sie wissen wollen, was EU-Bürokratie bedeutet, dann laden Sie sich einmal die 89 Seiten der RICHTLINIE 2009/30/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG herunter.

Lesen werden Sie das kaum; es sei denn, sie sind masochistisch veranlagt. Aber blättern Sie es einmal durch; es ist lehrreich, zu sehen, wie die Bürokraten denken, die auf einen Gedanken verfallen wie den, uns E10 "aufzuzwingen".

Was passiert, wenn wir demnächst also, derart von der EU dazu gezwungen, mit 10 Prozent Alkohol auf die Fahrt gehen, das beschreibt heute im Blog "Denken für die Freiheit" Steffen Hentrich:

E10 bedeutet einen erhöhten Benzinverbrauch und damit eine versteckte Preiserhöhung. Das liegt daran, daß E10 eine geringere Energiedichte hat als Benzin ohne Alkoholbeimischung. Das bedeutet: Pro Liter Treibstoff wird weniger Energie geliefert. Sie können das hier genauer nachlesen:
Im Gegensatz zu reinem erdölbasiertem Ottokraftstoff hat Ethanol etwa den halben Energieinhalt bezogen auf 1 Liter Volumen. E10 hat daher - bei einem Anteil von 10 Prozent Ethanol - einen um 5 Prozent geringeren Energieinhalt. Bei einem spezifischen Verbrauch von 10 Liter auf 100 Kilometer steigt der Spritbedarf um einen halben Liter.

Da bisher bereits bis zu 5 Prozen (Bio-)Ethanol im Ottokraftstoff (= Benzin) vorhanden sein dürfen, liegt der Mehrverbrauch bei etwa 3 Prozent. Bei den aktuellen Benzinpreisen (ca. 1,50 Euroi, Stand 12/2010) entspricht dies einer verdeckten Preiserhöhung von 4 Cent.
Wer ein Fahrzeug hat, das nicht mit E10 fahren kann, der muß mit noch höheren Kosten rechnen Denn der Preis für das Benzin ohne die Ethanolbeimischung von 10 Prozent wird marktbedingt steigen. Der Betreffende wird möglicherweise sein Fahrzeug verkaufen müssen, obwohl es noch fahrtüchtig ist. In der EU wird er dafür kaum noch einen Abnehmer finden. Diese Fahrzeuge werden also verschrottet werden; allenfalls werden sie zu niedrigen Preisen in Länder außerhalb der EU exportiert. Das kommt einer Vernichtung von Werten gleich, wie schon im Gefolge der "Abwrackprämie".

Die "Umweltbilanz" von E10 ist fragwürdig. Auch wenn man die Vermeidung von CO2-Emissionen als Ziel akzeptiert, ist es keineswegs offensichtlich, daß durch die Einführung von E10 überhaupt etwas für dieses Ziel getan wird. Denn, so Hentrich, es
... beläuft sich der tatsächliche Energiegewinn bei der Biospritherstellung nur auf rund ein Viertel des Energiegehalts eines Liter Bioethanols, weil Herstellung und Transport sehr energieaufwendig sind. Daher bestehen ernsthafte Zweifel, ob die erhoffte Reduktion der Treibhausgasemissionen überhaupt realisierbar ist.
Mit anderen Worten: Die Herstellung von E10 kostet so viel Energie - produziert also so viel CO2 -, daß ein großer Teil der erhofften Minderung des CO2-Ausstoßes dadurch kompensiert wird. Man wirft gewissermaßen nicht mit der Wurst nach dem Schinken, sondern mit dem Schinken nach der Wurst.

E10 ist teuer. Noch einmal Hentrich:
Sicher ist, dass die Emissionsminderungen teuer erkauft werden. Die Global Subsidy Initiative berechnet, dass sich die Kohlendioxidvermeidungskosten für Bioethanol aus Zuckerrüben auf 186 bis 259 Euro pro Tonne Kohlendioxid belaufen und für Bioethanol aus Weizen sogar 669 bis 1422 Euro pro Tonne Kohlendioxid zu berappen sind. Der Vergleich mit dem Preis für eine Tonne Kohlendioxid an der EEX in Höhe von gut 14 Euro, der die marginalen Vermeidungskosten in der Energiewirtschaft markiert, zeigt in welchem Ausmaß hier mit volkswirtschaftlichen Ressourcen im Namen des Klimaschutzes Schindluder getrieben wird.
Es kommt durch die Zwangseinführung von E10 zu einer weiteren, wie Hentrich es formuliert, "Verzahnung der Energie- mit den Nahrungsmittelmärkten". Landwirtschaftliche Nutzflächen, auf denen Pflanzen zur Erzeugung von Ethanol angebaut werden, stehen logischerweise nicht mehr für die Produktion von Nahrungsmitteln zur Verfügung. Dazu Michael Bockhorst in energieinfo:
Die Produktion von Biomasse setzt landwirtschaftliche Nutzflächen voraus. Auf diesen können - oftmals identische - Pflanzen sowohl für die Bioenergie- als auch für die Nahrungsmittelproduktion angepflanzt werden. Auch wenn die Nahrungsmittelproduktion nicht unbedingt gefährdet ist, zumindest in Europa, so wird über Umwege der Preis für Nahrungsmittel an den Ölpreis gekoppelt.

Steigt der Ölpreis, wird der Anbau von Biomasse für die Nutzung als Bioenergieträger lukrativer. Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Nutzflächen steigt und erhöht die Preise für alle Produkte, die auf diesen landwirtschaftlichen Nutzflächen gewonnen werden. Auch wenn dies nicht unmittelbar zu einer substantiellen Nahrungsknappheit führt: Es besteht die Gefahr, dass Haushalte mit geringer finanzieller Ausstattung stark von diesen Preiserhöhungen getroffen werden.
Aber was tut man nicht alles für unser Klima! Wenn es denn überhaupt einen entscheidenden Zusammenhang zwischen der globalen Erwärmung in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts und dem Ausstoß von CO2 gibt.

Das kann so sein; aber es kann auch sein, daß die gegenwärtigen Theorien den "Treibhauseffekt" stark überschätzen. Siehe dazu die Serie "Kleines Klima-Kaleidoskop"; insbesondere die dreiteilige Folge 12.



© Zettel. Für Kommentare bitte hier klicken. Links zu allen bisherigen Folgen dieser Serie findet man hier. Titelvignette: Schiffe sinken im Sturm. Gemälde von Ludolf Backhuysen (ca 1630).