22. November 2012

Dokumentation: Das Abkommen zwischen Israel und der Hamas im Wortlaut

Das Dokument ist sehr ungewöhnlich für ein diplomatisches Schriftstück. Erstens wurde es - bisher jedenfalls - nicht von den vertragschließenden Parteien veröffentlicht, sondern von einem Dritten, dem Präsidialamt der Arabischen Republik Ägypten. Zweitens trägt es weder ein Datum noch Unterschriften. Die Formulierungen sind uneinheitlich; teils ist von "sollten" (should), teils von "werden" (shall) die Rede.

Es handelt sich nicht um einen Vertrag, sondern um ein "Agreement of Understanding", also eine Vereinbarung.

Ich übersetze den von
Reuters verbreiteten Text, wie man ihn seit gestern Abend bei der Jerusalem Post lesen kann. Das Original dokumentiere ich anschließend.



Vereinbarung für eine Feuerpause im Gazastreifen.

1: (Dieser Abschnitt trägt keine Überschrift)
A. Israel sollte alle Feindseligkeiten im Gazastreifen zu Land, zur See und in der Luft einstellen, einschließlich Invasionen und gezielten Angriffe auf einzelne Personen.
B. Alle palästinensischen Gruppen werden alle Feindseligkeiten vom Gazastreifen aus einstellen, einschließlich Raketen­angriffen und Angriffen über die Grenze.
C. Die Öffnung der Grenzübergänge und Erleichterungen der Bewegung von Personen und des Transports von Gütern und der Verzicht darauf, die freien Bewegungen von Bürgern in den Grenzgebieten einzuschränken, sowie Vorgehens­weisen bei der Umsetzung werden innerhalb von 24 Stunden nach dem Beginn dieser Feuerpause behandelt werden.
D. Andere Fragen werden nach Bedarf angesprochen werden.

2. Mechanismen der Umsetzung:
A. Festsetzung des Zeitpunkts, zu dem die Vereinbarung über die Feuerpause wirksam wird.
B. Ägypten wird von jeder der Parteien Zusicherungen erhalten, daß die Partei sich an das hält, was verabredet wurde.
C. Jede der Parteien wird sich verpflichten, keinerlei Handlungen zu begehen, die diese Vereinbarungen brechen würden. Im Fall irgendwelcher Beobachtungen wird Ägypten als der Vermittler (sponsor) dieser Vereinbarung informiert werden, um Maßnahmen einzuleiten.



Agreement of Understanding For a Ceasefire in the Gaza Strip

1: (no title given for this section)
A. Israel should stop all hostilities in the Gaza Strip land, sea and air including incursions and targeting of individuals.
B. All Palestinian factions shall stop all hostilities from the Gaza Strip against Israel including rocket attacks and all attacks along the border.
C. Opening the crossings and facilitating the movements of people and transfer of goods and refraining from restricting residents' free movements and targeting residents in border areas and procedures of implementation shall be dealt with after 24 hours from the start of the ceasefire.
D. Other matters as may be requested shall be addressed.

2: Implementation mechanisms:
A. Setting up the zero hour for the ceasefire understanding to enter into effect.
B. Egypt shall receive assurances from each party that the party commits to what was agreed upon.
C. Each party shall commit itself not to perform any acts that would breach this understanding. In case of any observations Egypt as the sponsor of this understanding shall be informed to follow up.



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